Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerden mehrerer Klimaschützer und Klimaschützerinnen recht gegeben: Das aktuelle Klimaschutzgesetz geht nicht nur nicht weit genug – es verstößt in weiten Teilen sogar gegen die Verfassung. Damit erkennen die Karlsruher Richter erstmals die Notwendigkeit an, 1,5-Grad-konforme Politik für zukünftige Generationen zu machen. Das ist ein Durchbruch und Erfolg, auf den sich nicht nur Klimaschützer und Klimaschützerinnen noch lange berufen werden, kommentiert Maximilian Arnhold.
via Chebli Mohamed
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