Das Gesetz zur Tarifeinheit wirft nach Ansicht der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, noch viele Fragen auf. Ob es in seiner jetzigen Form Bestand haben werde, müsse aber zunächst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären, sagte Schmidt der dpa.
via Chebli Mohamed
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