Seit 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Doch ausgerechnet im vergangenen Jahr wurden deutlich weniger Firmen von Fahndern geprüft. Kein Problem, sagt das Finanzministerium. Es gehe nicht um maximale Prüfzahlen, man verfolge schließlich einen ganz anderen Ansatz.
via Chebli Mohamed
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