Fast eineinhalb Jahre nach der Einführung des Mindestlohns wird das erste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Lohnuntergrenze von 8,50 Euro erwartet.
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter verhandeln heute in Erfurt darüber, ob Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld anrechnen können, um den Mindestlohn zu erreichen.
via Chebli Mohamed
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