BGH stärkt Autokäufer - Fehlende Garantie ist Rückgabegrund
Viele Autokäufer haben Angst, beim Kauf eines Gebrauchten übers Ohr gehauen zu werden. Ein Urteil aus Karlsruhe schützt sie vor Trickserei mit der Garantie: Ein Mangel hier zählt wie ein Schaden.
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