Die Europäische Zentralbank (EZB) darf im Ernstfall mit deutscher Beteiligung Euro-Krisenstaaten durch Staatsanleihenkäufe stützen. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen gegen das sogenannte OMT-Programm ab, stellte seine Durchführung aber unter Bedingungen.
via Chebli Mohamed
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