Im Streit um die Zulässigkeit von Werbeblockern im Internet warten die Beteiligten auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Der Springer-Verlag nahm in Stuttgart seine Berufung vor dem örtlichen OLG zurück - wegen der für den 24. Juni in Köln erwarteten Entscheidung.
via Chebli Mohamed
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