mardi 26 juillet 2016

Flughafenstreik rechtswidrig - Gewerkschaft muss zahlen

Eigentlich müssen Gewerkschaften für Schäden durch Streiks kaum haften - bei der kleinen Lotsengewerkschaft GdF ist das jetzt anders. Ihr kreidet das Bundesarbeitsgericht einen Verstoß gegen die Friedenspflicht an - Millionen werden fällig.



via Chebli Mohamed

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