Elterngeld zählt für Hartz-IV-Empfänger weiter als Einkommen. Ein Vater ist vor dem Bundessozialgericht (BSG) mit dem Versuch gescheitert, dies zu ändern.
Seine Klage wurde als unzulässig verworfen, so dass sich der vierte Senat inhaltlich nicht mit dem Thema auseinandersetzen musste (B 4 AS 25/15 R).
via Chebli Mohamed
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