mercredi 23 novembre 2016

„Alter Mann“ ist nicht unbedingt eine Beleidigung

Jemanden als „alten Mann“ zu bezeichnen, ist nicht unbedingt eine Beleidigung. Das gilt vor allem dann, wenn der Betroffene 57 Jahre ist, urteilte das Oberlandesgericht in Hamm. Ein solches Lebensalter rechtfertige die Bezeichnung, befand der Richter.



via Chebli Mohamed

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