Wer im Internet Artikel bestellt, hat normalerweise ein Umtauschrecht. Aber es gibt Ausnahmen: Versiegelte Hygieneartikel muss der Verkäufer nicht zurücknehmen. Dazu gehören Zahnbürsten und Nasenrasierer. Aber wie sieht es mit Matratzen aus? Das verhandelt nun der Bundesgerichtshof.
via Chebli Mohamed
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