mardi 26 février 2019

Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen

Die AfD hat dagegen geklagt, vom Bundesamt für Verfassungsschutz „Prüffall“ genannt zu werden – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht in Köln untersagte der Behörde die Bezeichnung.



via Chebli Mohamed

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