Was bedeutet das „Prüffall“-Urteil für den Umgang mit der AfD?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnen. Die Partei feiert die Eilentscheidung als Sieg, dabei ändert sich in der Sache nichts. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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