Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Ärzte grundsätzlich nicht haften, wenn sie länger als notwendig lebensverlängernde Maßnahmen bei ihren Patienten anordnen. Geklagt hatte ein Sohn, der meinte, der Arzt habe seinen Vater sinnlos leiden lassen.
via Chebli Mohamed
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