lundi 30 septembre 2019

Erstochener Therapiehund ist “Sachbeschädigung” - Petition gestartet

Der Fall des erstochenen Therapiehundes “Aiko” hat für Entsetzen gesorgt - nicht zuletzt, weil sein Tod offiziell als “Sachbeschädigung” gilt. Inzwischen haben mehr als 4000 Menschen eine Petition unterzeichnet. Sie fordern, dass sich die Gesetzeslage ändert.



via Chebli Mohamed

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire