Die Ombudsfrau der Opfer und Hinterbliebenen des NSU-Terrors, Barbara John, hat Verständnis dafür, dass das Oberlandesgericht München fast zwei Jahre brauchte, um eine schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen. Denn sie fürchtet vor allem eine erfolgreiche Revision. Der NSU-Opferanwalt Mehmet Daimagüler sieht das etwas anders.
via Chebli Mohamed
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