Bislang können Mordverdächtige wegen des Verbots der Doppelbestrafung nicht wegen derselben Tat erneut vor Gericht gestellt werden. Die Bundesregierung will nun laut einem Medienbericht eine erneute Anklage möglich machen, wenn neue Beweise vorliegen. Der Bundestag soll schon bald darüber beraten.
via Chebli Mohamed
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