Wer zu einer antisemitisch, rassistisch oder fremdenfeindlich motivierten Straftat verurteilt wurde, soll offenbar kein deutscher Staatsangehöriger werden können. Laut einem Medienbericht sieht dies ein Beschluss der Bundesregierung auf eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vor. Auch Verurteilungen unterhalb der Schwelle der sogenannten Bagatelldelikte sollen dazugehören.
via Chebli Mohamed
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