Der Bundestag entscheidet am Freitag über eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes. Zentrales Element des Gesetz ist, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen bis Mitte März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Kritik kam von Union, AfD und der Linken.
via Chebli Mohamed
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire