Wo verläuft die Grenze zur Irreführung des Verbrauchers auf einer Verpackung? Diese Frage prüft seit Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) anhand eines Tees. Die Karlsruher Richter müssen entscheiden, ob es ausreicht, wenn die Zutaten zwar genau aufgeführt sind, die Aufmachung der Verpackung aber etwas ganz anderes suggeriert (I ZR 45/13).
via Chebli Mohamed
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