mercredi 16 décembre 2015

BGH verbietet unerwünschte E-Mail-Werbung einer Versicherung

Unerwünschte E-Mail-Werbung ist lästig. Doch man muss sie sich nicht unbedingt gefallen lassen. Vor dem BGH bekam jetzt ein genervter Versicherungskunde recht.



via Chebli Mohamed

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