Für Lebensversicherer soll auch in Zukunft ein gesetzlicher Garantiezins gelten. Die in der Koalition umstrittenen Pläne des Bundesfinanzministeriums zur Abschaffung einer vorgegebenen Höchstgrenze für langfristige Zinsversprechen der Lebensversicherer ab 2016 sind damit vorerst vom Tisch.
via Chebli Mohamed
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