Seit 2016 gibt es in Deutschland das sogenannte Basiskonto. Dieses soll unter anderem auch Obdachlosen oder Geflüchteten zur Verfügung stehen. Die Banken lassen sich das aber teilweise gut bezahlen und verlangen hohe Gebühren. Der Bundesgerichtshof befasst sich am Dienstag mit einer Klage der Verbraucherzentralen.
via Chebli Mohamed
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