Das Landesarbeitsministerium in NRW hat am Wochenende eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin heißt es, dass ab 1. Juli alle Beschäftigten der Fleischindustrie mindestens zwei Mal pro Woche auf Corona getestet werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Mitarbeiter im Unternehmen angestellt sind oder Werkverträge haben.
via Chebli Mohamed
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire