Eine Wohnung braucht alle Jahre wieder einen neuen Anstrich. Viele Mieter sind unwissend, wenn es ums Renovieren geht. Nicht selten gibt es dann Streit, ob es sich nicht doch um eine Schönheitsreparatur handelt. Der Mietvertrag hilft oftmals auch nicht weiter. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfte mehr Klarheit schaffen.
via Chebli Mohamed
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